Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen

§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge bzw. Aufträge über die Fertigung von Übersetzungen zwischen der Übersetzerin, Frau Gudrun Hackenberg, Admiral-Spee-Str. 28 in 48145 Münster (nachfolgend „Übersetzerin“ genannt) und ihren Auftraggebern („Auftraggeber“). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie dies ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

§ 2 Zustandekommen eines Auftrages, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Angebote der Übersetzerin sind freibleibend.
Die Erteilung eines Auftrags bedarf in der Regel der Textform und der Vorlage eines deutlich lesbaren Ausgangstextes. Der Vertrag kommt mit der Ausführung des erteilten Auftrags oder einer Auftragsbestätigung an den Auftraggeber zustande. Bei Erteilung einer Auftragsbestätigung erfolgt der Vertragsschluss mit deren Zugang. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich das E-Mail-Account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.
Eine Auftragsbestätigung bezieht sich auf den bei Bestätigung vorliegenden Auftrag. Davon abweichende bzw. zusätzliche Leistungen sind gesondert zu besprechen bzw. zu vereinbaren.
Besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführung der Übersetzung (Verwendungszweck, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.) hat der Auftraggeber bei Erteilung seines Auftrags anzugeben. Sofern für die Anfertigung der Übersetzung ergänzende Informationen (z.B. Glossare des Auftraggebers, intern verwendete Bezeichnungen, Erläuterung von Abkürzungen) erforderlich sind, sind diese ebenfalls bei Auftragserteilung zu übermitteln.
Verstößt der Auftraggeber gegen diese Mitwirkungspflichten, so geht dies zu seinen Lasten. Die Übersetzerin übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund unterlassener Mitwirkung oder Aufklärung des Auftraggebers entstehen.

§ 3 Anspruch auf Vergütung bei Stornierung des erteilten Auftrags
Sofern der Auftrag vom Auftraggeber vor Fertigstellung storniert wird, hat die Übersetzerin Anspruch auf Vergütung aller bis zu jenem Zeitpunkt geleisteten Tätigkeiten, die sie durch elektronische Übermittlung der bis dahin angefertigten Übersetzung nachweist. Insofern gilt die Rohfassung der Übersetzung. Sofern die Übersetzerin nachweisen kann, dass sie die Annahme eines weiteren Auftrags ablehnen musste, weil dieser aufgrund des bereits vorliegenden Auftrag des Auftraggebers nicht fristgerecht hätte erledigt werden können, hat sie Anspruch auf die volle Vergütung. Sie muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft einnimmt bzw. hätte einnehmen können.

§ 4 Leistungserbringung
Die Übersetzerin ist zur inhaltlich fehlerfreien Übersetzung des vorgelegten Ausgangstextes verpflichtet. Dabei behält sie sich das Recht vor, Kommentare, Fußnoten etc. in die Übersetzung aufzunehmen, um auf Besonderheiten jeglicher Art hinzuweisen. Dazu zählen unter anderem Hinweise auf vermutete oder offensichtliche Fehler im Ausgangstext oder nähere Erläuterungen einzelner Begriffe zum besseren Verständnis des übersetzten Textes, falls erforderlich.
Die Übersetzung erfolgt vollständig oder, soweit vom Auftraggeber gewünscht, in Auszügen, in Übereinstimmung mit den grammatikalischen Regeln und den allgemein anerkannten Regeln der Rechtschreibung sowie unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks der Übersetzung. Ein bestimmter Stil wird ausdrücklich nicht geschuldet. Fachbegriffe werden in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden. Eine etwaige ‚redaktionelle‘ Überarbeitung fällt in den Aufgabenbereich des Auftraggebers.

§ 5 Leistungszeitraum
Die Übersetzerin liefert die Übersetzung innerhalb der zwischen ihr und dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Lieferzeit.
Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf den bei Auftragsannahme vorliegenden Ausgangstext. Zusätzliche oder veränderte Leistungen bedürfen einer neuen Terminvereinbarung.

§ 6 Lieferung
Nach Fertigstellung übermittelt die Übersetzerin den Zieltext in der Regel per E-Mail. Beglaubigte Übersetzungen werden anschließend auf den Postweg gebracht. Die Übersetzerin nimmt die Übermittlung bzw. den Versand an den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt sowie ggf. gemäß den Wünschen des Auftraggebers vor. Für Beschädigung, Verlust oder Beeinträchtigungen (wie z.B. Viren) auf dem Versandweg übernimmt die Übersetzerin keine Haftung.
Die Versandgefahr geht mit Übergabe an die Post oder den Kurier oder Boten auf den Auftraggeber über.
Kosten für Express- oder Kuriersendungen werden weiterberechnet.

§ 7 Zahlungsbedingungen
Die Rechnung der Übersetzerin wird zusammen mit oder unmittelbar nach der Übermittlung des übersetzten Textes versendet und ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Im Falle eines höheren Auftragsvolumens behält die Übersetzerin sich das Recht vor, eine Vorauszahlung auf den Endpreis zu verlangen.

§ 8 Nutzungs- und Urheberrechte
Der Auftraggeber ist zur räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkten Verwendung der Übersetzung für den vertraglich vorgesehenen Zweck berechtigt. Außer im Falle beglaubigter Übersetzungen, die nicht bearbeitet oder verändert werden dürfen, steht dem Auftraggeber das Recht zu, die Übersetzung im Rahmen des Vertragszwecks zu ändern oder zu bearbeiten.
Die Rechte an etwaigen von der Übersetzerin angefertigten Glossaren, Terminologiedatenbanken, Translation Memories etc. stehen ausschließlich der Übersetzerin zu.
Sollte die Übersetzerin aufgrund einer von ihr gelieferten Übersetzung wegen angeblicher oder tatsächlicher Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber sie in vollem Umfang von derartigen Ansprüchen freizustellen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber sämtliche der Übersetzerin in derartigen Zusammenhängen entstehende Kosten für eine Rechtsverteidigung zu übernehmen bzw. zu erstatten.

§ 9 Mängel und Nachbesserungsrecht
Sofern der Auftraggeber innerhalb einer je nach Textlänge zumutbaren Frist nach Erhalt der Übersetzung, spätestens allerdings innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Zugang der Übersetzung keine Einwendungen erhebt, gilt die Übersetzung als vertragsgemäß abgenommen.
Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich bzw. spätestens innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich anzuzeigen. Der Übersetzerin steht sodann ein Nachbesserungsrecht innerhalb einer zwischen ihr und dem Auftraggeber vereinbarten oder ihr vom Auftraggeber gesetzten zumutbaren Frist zu. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist oder zwei gescheiterten Nachbesserungsversuchen ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt oder kann eine Minderung der Vergütung verlangen.
Ein Mangel liegt nicht vor, sofern die als unzureichend erkannte Übersetzungsleistung auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder auf fehlerhaften, unvollständigen, terminologisch falschen oder schlecht lesbaren Vorgaben beruht.
Sofern der Auftraggeber die stilistische Gestaltung einer sachlich korrekten Übersetzung rügt, gilt dies nicht als Mangel im Sinne dieser Ziffer 7.

§ 10 Haftung
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegenüber der Übersetzerin sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In derartigen Fällen beschränkt sich die Haftung der Übersetzerin auf die Höhe der Vergütung des betreffenden Auftrags.
Schadenersatzansprüche gegenüber der Übersetzerin wegen Lieferverzug können nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
Darüber hinaus kann sie nicht für Versäumnisse bei der Erfüllung ihrer Leistungspflicht infolge des Eintritts von Umständen höherer Gewalt, einschließlich unvorhersehbarer oder unabwendbarer Verkehrs-, Leitungs-, Übertragungs- oder Betriebsstörungen oder Einwirkungen Dritter, in die Haftung genommen werden.

§ 11 Vertraulichkeit
Die Übersetzerin verpflichtet sich zur streng vertraulichen Behandlung des Übersetzungsauftrags und der in Zusammenhang damit erteilten Informationen und vorgelegten Texte. Auf Wunsch des Auftraggebers unterzeichnet sie eine Geheimhaltungsvereinbarung.
Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der Übersetzerin verwiesen.

Admiral-Spee-Str. 28
D-48145 Münster

T +49 (0)251 39776557
M 0171 3440083

gudrun.hackenberg@gmx.de
www.law-and-language.de

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